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·(34)

werden·/ angeſehen Regenten ſolche Perſonen repræſentiren·/ ·ſo von des

Höchſten Hand eingeſetzet·/ und alſo Dero tödtlicher Hintritt vielmahlen den

gröſten Ruin einem von einem tapffer·n und gütigen Fürſten verlaſſenen Lan-

de dräuet. Wann man aber auch die Todesfälle tapffrer und erfahr·ner Leu-

te·/ welchen die Direction und Handhabung des Regiments vornehmlich an-

vertrau·et worden·/ recht betrachtet·/ wird iederman· mit mir geſtehen müſſen/

daß es nicht anders anzuſehen·/ als wenn bey einem großen Gebäude das Fun-

dament beſchädig·et oder gar zerrüttet worden·/ und dahero ein ·ſo ſchmertzli-

cher Hintritt nicht mit gnugſamen Thränen zu beklagen. Wer obberührter

Griechiſcher Fürſt eigendlich geweſen·/ mit was vor Fürſt- und rühmlichen

That·en er ſeinen Ruhm der Unſterblichkeit einverleib·et·/ hiervon thun die Ge-

ſchichtſchreiber nicht eintzige Meldung·/ ſondern der anietzo ·gantz beſtürtzte De-

moſthenes klaget nur·/ wie empfindlich es wäre·/ der verſtorbenen ·Tugenden

und rühmliche That·en zu betrachten; Verſichert aber doch dabey und ſuch·et

hiermit ſich·/ wie auch ſämtl. Anweſende mit dieſen Worten wieder auffzu-

richten: Daß obgleich die Fürſten gefallen·/ es ihnen doch zu ewigen Ruhm

gedeyhen werde·/ ſie wären vor die Freyheit des Vaterlandes fechtend von ·A-

lexander dem Großen erleg·et worden. Sol·te mir vergönn·et ſeyn von der

Fürtrefflichkeit und ſonderbahren ·Tugenden unſer·s hochſeeligen Herrn Ge-

heimbden Raths einige Meldung zuthun·/ ·ſo wird iedweder mit mir Selbi-

gen wegen ſeines gerechten Gemüths den Ariſtidem, wegen ſeiner großmü-

thi·gen Beſtändigkeit den Catonem, wegen der niemahls corrumpirten Inte-

gritæt den Phocionem unſerer Zeit billig nennen. Der es mit ſeinem GOtt

treu und auffrichtig iederzeit gemeinet/ auch in allen ſeinem Thun deſſen Wil-

len und Güte zum Fundament geſetzet. Dahero Er auch reichen Seegen

und überſchwengliche Wohlthaten Zeit ſeines wohlgeführten Lebens von

dem grundgütigen GOtt erhalten·/ als durch deſſen Gnade Er von ·ieder-

männiglich lieb·/ beſonders aber von großen Herren werth gehalten worden·/

welches Er gleich anfänglich·/ ja die gantze Zeit ſeines edlen Lebens geſpüh-

ret. Dann als unſer ſeeliger Herr Geheimbde Rath den Lauff ſeiner

rühmlichen Reyſen kaum vollbracht·/ iſt Jhm aus beſonder·n Hochfürſtl Gna-

den von damahls regierender Hochfürſtl. Durchl. Herrn WILHELM, Hertzo-

gen zu Sachſen-Weymar höchſtſeeliger Gedächtnüß die Stelle eines

Cammer··Junckern angetragen worden·/ welche Er iedoch ohne einige Ver-

bindung·/ nur Hochfürſtl. Durchl. gnädigſten Befehl zu gehorſamen·/ nach reiff-

lich·er Uberlegung endlich angenommen·/ bald aber nach einiger Zeit Verfließung

bey erſter Durchlauchtigen Gemahlin ·ietzt regierenden Marggraffẽ von Bareuth

Hochfürſtl. Durchl. als erſter Cammer-Juncker denominiret·/ und zugleich

Jhm das Guverno über Dero Hoffſtatt allergnädigſt committiret worden·/

welches Er mit ſonderbahrer Prudenz und gnädiger Approbation höchſter-

meldeter Hochfürſtl. Durchl. iederzeit wohl und glücklich geführet. Dahero auch

damahls regierende Churfürſtl. Durchl. JOHANNES GEORGIVS II. glorwür-

digſten Andenckens·/ als von deſſen Befehl·/ obſchon an Hochfürſtl. Bareuthiſchen

Hoff ſich befindend·/ dannoch iederzeit dependire·t/ ſein ſonderbahres Vergnü-

gen darüber zubezeugen Jhn zum würckl. Hoffrath und bald nachgehend·s zu

Dero Cammerherren allergnädigſt declariret. Nachdem Er nun dieſe ho-

he officia wohl und nicht ſonder· großen Ruhm in die 15. Jahr verwaltet·/ iſt

un-
(34) ·werden / angesehen Regenten Solche Personen repræſentiren / UNK von des h·öchsten Hand eingebettet / und alſo Dero töd·licher Eintritt nie·manden den ·grölten Ruin einem von einem tapf·eren und gütigen Fürsten verlassenen Lan- ·de dräuet. Wann man aber auch die Todesfälle tapferer und erfahrener Leu- ·te / welchen die Direktion und Handhabung des Regiments vornehmlich an- ·vertrautet worden / recht betrachtet / wird jedermann mit mir gestehen UNK ··/ ·daß es nicht anders anzusehen / als wenn bey einem großen Gebäude das Fun- D·amen· beschädigtet oder gar zerrüttet worden / und daher· ein UNK ſchmertzli- ·cher Eintritt nicht mit gnugſamen t·ränen zu beklagen. Wer ·b·erührter g·riechischer Fürst eigentlich gewesen / mit was vor UNK··· und rühmlichen ··hatten er ·einen Ruhm der Unsterblichkeit einverleibtet / hiervon thun die Ge- ·ſchichtſchreiber nicht ein·zige Meldung / Sondern der ansetze Gra·tz beſtürtzte·De- ·moſthenes Klage· nur / wie empfindlich es wäre / der verstorbenen taugenden ·und rühmliche ·hatten zu betrachten; versichert aber doch daher und suchtet ·hiermit ſich / wie auch ſämtl. anwesende mit dienen Worten wieder Auf·zug ·richten: Daß obgleich die Fürsten gefallen / es ihnen doch zu ewigen Ruhm ·gedeihen werde / ſie wären vor die Freiheit des Vaterland·· fechtend von UNK Alexander dem Großen erlegtet worden. Sollte mir vergönntet ſeyn von der Vo·rtrefflig·keit und sonderba·ren taugenden unseres hochſeeligen Hering·en ·heim··en Rates einige Meldung Zut·un / UNK wird jedweder mit mir selbig ·gen wegen ·eines gerechten gemüt·s den Ariſtidem, wegen ·einer großmü- ··hingen Beständigkeit den Catonem, wegen der niema·ls corrumpirien l·te- ·gritæt den Phocionem unserer Zeit billig nennen. Der es mit ·einem GOtt ·treu und auf·richtig jederzeit gemeine / auch in allen ·einem Thun UNK··· Wil- ·len und Güte zum Fundament geſetzet. daher· Er auch reichen Seelen ·und überschwengliche Wohlthaten Zeit ·eines Wohlgefühl·en Lebens von ·dem grundgütigen GOtt erhalten / als durch UNK··· Gnade Er von niedere ·männ··lich lieb / besonders aber von großen Herren Wirth gehalten worden / ·welches Er gleich anfänglich / ja die gan·ze Zeit ·eines edlen Lebens UNK ·····ret. Dann als unter se·liger Herr Geheim··e Rath den lauft ·einer ·rühmlichen red·en kaum vollbracht / iſt Jhm aus besonderen Hochfürftl Gna- ·den von dama·ls regierender Hochfürſtl. Durchl. Herrn /·LHELM, Hertz ···gen zu Sachſen-Weymar höchſtſeeliger Gedächtnüß die Stelle eines H·ammer · ju·cke·n angetragen worden / welche Er Jedoch ohne einige Ver- ·bindung / nur Hochfürſtl. Durchl. gnädigsten Befehl zu gehorsamen / nach R·iffe L·ichter Überlegung endlich angenommen / bald aber nach einiger Zeit Verfließung ·bey erſter·Durchlauchtigen Gemahlin si·tzt regierenden·Marggraffẽ von·Bareuth ·Hochfürſtl. Durchl. als erster Cammer-Juncker denom·n·ret / und zugleich ·Jhm das Uf·ern· über Dero Hoffſtatt allergnädigſt committiret worden / ·welches Er mit sonderba·rer Präsenz und gnädiger Aporobation höchster ··meldete· Hochfürſtl. Durchl. jederzeit wohl und glücklich geführet. daher· auch ·dama·ls regierende Churfürſtl. Durchl. Sonne··· Teigs··· UNK glorwür- ·dichten Anden·kens / als von deſſen·Befehl / obschon an·Hochfürſtl. Bareuthiſchen ·Hoff ſich befindend / dennoch jederzeit dependiren / ſein sonderba·res Vergnügt gen darüber ··bezeugen Jhn zum würckl. Hof·rat· und bald nachgehendes zu ·Dero Kammerherr·n allergnädigſt declariret. Nachdem Er nun diese ho- ·he efficit wohl und nicht Sondern großen Ruhm in die 15. Jahr verwaltet / iſt U·n-

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34 werden angeſehen Regenten ſolche Perſonen repræſentiren ſo von des Höchſten Hand eingeſetzet und alſo Dero tödtlicher Hintritt vielmahlen den gröſten Ruin einem von einem tapffern und gütigen Fürſten verlaſſenen Lan de dräuet Wann man aber auch die Todesfälle tapffrer und erfahrner Leu te welchen die Direction und Handhabung des Regiments vornehmlich an vertrauet worden recht betrachtet wird iederman mit mir geſtehen müſſen daß es nicht anders anzuſehen als wenn bey einem großen Gebäude das Fun dament beſchädiget oder gar zerrüttet worden und dahero ein ſo ſchmertzli cher Hintritt nicht mit gnugſamen Thränen zu beklagen Wer obberührter Griechiſcher Fürſt eigendlich geweſen mit was vor Fürſt und rühmlichen Thaten er ſeinen Ruhm der Unſterblichkeit einverleibet hiervon thun die Ge ſchichtſchreiber nicht eintzige Meldung ſondern der anietzo gantz beſtürtzte De moſthenes klaget nur wie empfindlich es wäre der verſtorbenen Tugenden und rühmliche Thaten zu betrachten Verſichert aber doch dabey und ſuchet hiermit ſich wie auch ſämtl Anweſende mit dieſen Worten wieder auffzu richten Daß obgleich die Fürſten gefallen es ihnen doch zu ewigen Ruhm gedeyhen werde ſie wären vor die Freyheit des Vaterlandes fechtend von A lexander dem Großen erleget worden Solte mir vergönnet ſeyn von der Fürtrefflichkeit und ſonderbahren Tugenden unſers hochſeeligen Herrn Ge heimbden Raths einige Meldung zuthun ſo wird iedweder mit mir Selbi gen wegen ſeines gerechten Gemüths den Ariſtidem wegen ſeiner großmü thigen Beſtändigkeit den Catonem wegen der niemahls corrumpirten Inte gritæt den Phocionem unſerer Zeit billig nennen Der es mit ſeinem GOtt treu und auffrichtig iederzeit gemeinet auch in allen ſeinem Thun deſſen Wil len und Güte zum Fundament geſetzet Dahero Er auch reichen Seegen und überſchwengliche Wohlthaten Zeit ſeines wohlgeführten Lebens von dem grundgütigen GOtt erhalten als durch deſſen Gnade Er von ieder männiglich lieb beſonders aber von großen Herren werth gehalten worden welches Er gleich anfänglich ja die gantze Zeit ſeines edlen Lebens geſpüh ret Dann als unſer ſeeliger Herr Geheimbde Rath den Lauff ſeiner rühmlichen Reyſen kaum vollbracht iſt Jhm aus beſondern Hochfürſtl Gna den von damahls regierender Hochfürſtl Durchl Herrn WILHELM Hertzo gen zu Sachſen Weymar höchſtſeeliger Gedächtnüß die Stelle eines Cammer‧Junckern angetragen worden welche Er iedoch ohne einige Ver bindung nur Hochfürſtl Durchl gnädigſten Befehl zu gehorſamen nach reiff licher Uberlegung endlich angenommen bald aber nach einiger Zeit Verfließung bey erſter Durchlauchtigen Gemahlin ietzt regierenden Marggraffẽ von Bareuth Hochfürſtl Durchl als erſter Cammer Juncker denominiret und zugleich Jhm das Guverno über Dero Hoffſtatt allergnädigſt committiret worden welches Er mit ſonderbahrer Prudenz und gnädiger Approbation höchſter meldeter Hochfürſtl Durchl iederzeit wohl und glücklich geführet Dahero auch damahls regierende Churfürſtl Durchl JOHANNES GEORGIVS II glorwür digſten Andenckens als von deſſen Befehl obſchon an Hochfürſtl Bareuthiſchen Hoff ſich befindend dannoch iederzeit dependiret ſein ſonderbahres Vergnü gen darüber zubezeugen Jhn zum würckl Hoffrath und bald nachgehends zu Dero Cammerherren allergnädigſt declariret Nachdem Er nun dieſe ho he officia wohl und nicht ſonder großen Ruhm in die 15 Jahr verwaltet iſt un
34 werden angesehen Regenten Solche Personen repræſentiren UNK von des höchsten Hand eingebettet und alſo Dero tödlicher Eintritt niemanden den grölten Ruin einem von einem tapferen und gütigen Fürsten verlassenen Lan de dräuet Wann man aber auch die Todesfälle tapferer und erfahrener Leu te welchen die Direktion und Handhabung des Regiments vornehmlich an vertrautet worden recht betrachtet wird jedermann mit mir gestehen UNK daß es nicht anders anzusehen als wenn bey einem großen Gebäude das Fun Damen beschädigtet oder gar zerrüttet worden und daher ein UNK ſchmertzli cher Eintritt nicht mit gnugſamen tränen zu beklagen Wer berührter griechischer Fürst eigentlich gewesen mit was vor UNK und rühmlichen hatten er einen Ruhm der Unsterblichkeit einverleibtet hiervon thun die Ge ſchichtſchreiber nicht einzige Meldung Sondern der ansetze Gratz beſtürtzteDe moſthenes Klage nur wie empfindlich es wäre der verstorbenen taugenden und rühmliche hatten zu betrachten versichert aber doch daher und suchtet hiermit ſich wie auch ſämtl anwesende mit dienen Worten wieder Aufzug richten Daß obgleich die Fürsten gefallen es ihnen doch zu ewigen Ruhm gedeihen werde ſie wären vor die Freiheit des Vaterland fechtend von UNK Alexander dem Großen erlegtet worden Sollte mir vergönntet ſeyn von der Vortreffligkeit und sonderbaren taugenden unseres hochſeeligen Heringen heimen Rates einige Meldung Zutun UNK wird jedweder mit mir selbig gen wegen eines gerechten gemüts den Ariſtidem wegen einer großmü hingen Beständigkeit den Catonem wegen der niemals corrumpirien lte gritæt den Phocionem unserer Zeit billig nennen Der es mit einem GOtt treu und aufrichtig jederzeit gemeine auch in allen einem Thun UNK Wil len und Güte zum Fundament geſetzet daher Er auch reichen Seelen und überschwengliche Wohlthaten Zeit eines Wohlgefühlen Lebens von dem grundgütigen GOtt erhalten als durch UNK Gnade Er von niedere männlich lieb besonders aber von großen Herren Wirth gehalten worden welches Er gleich anfänglich ja die ganze Zeit eines edlen Lebens UNK ret Dann als unter seliger Herr Geheime Rath den lauft einer rühmlichen reden kaum vollbracht iſt Jhm aus besonderen Hochfürftl Gna den von damals regierender Hochfürſtl Durchl Herrn LHELM Hertz gen zu Sachſen Weymar höchſtſeeliger Gedächtnüß die Stelle eines Hammer jucken angetragen worden welche Er Jedoch ohne einige Ver bindung nur Hochfürſtl Durchl gnädigsten Befehl zu gehorsamen nach Riffe Lichter Überlegung endlich angenommen bald aber nach einiger Zeit Verfließung bey erſterDurchlauchtigen Gemahlin sitzt regierendenMarggraffẽ vonBareuth Hochfürſtl Durchl als erster Cammer Juncker denomnret und zugleich Jhm das Ufern über Dero Hoffſtatt allergnädigſt committiret worden welches Er mit sonderbarer Präsenz und gnädiger Aporobation höchster meldete Hochfürſtl Durchl jederzeit wohl und glücklich geführet daher auch damals regierende Churfürſtl Durchl Sonne Teigs UNK glorwür dichten Andenkens als von deſſenBefehl obschon anHochfürſtl Bareuthiſchen Hoff ſich befindend dennoch jederzeit dependiren ſein sonderbares Vergnügt gen darüber bezeugen Jhn zum würckl Hofrat und bald nachgehendes zu Dero Kammerherrn allergnädigſt declariret Nachdem Er nun diese ho he efficit wohl und nicht Sondern großen Ruhm in die 15 Jahr verwaltet iſt Un