input/actevedef_718448162/anahash-OCR-D-OCR-CALA-gt4histocr-OCR-D-GT-PAGE-BINPAGE-sbb/OCR-D-OCR-CALA-gt4histocr-OCR-D-GT-PAGE-BINPAGE-sbb_00000025.txt
·21
Die Siegfriedin iſt Teſtis ·mihi incognita, deren honeſtas
per art. 13. O. Cr.
er·ſtlich müße erwieſen werden; Es hilfft aber deren Auſſage um ·ſo weniger, da ſie nur dasjenige bezeu-
gen ſolle, was gedachter Notarius zu Oberrod geſagt haben ſoll, wovon jedoch müſte erwieſen werden, daß
ich Ihm ſolches zu ſagen aufgetragen, ſonſten aber wegen derer
Protoc. Inquiſ. fol. 24. a. 72. a.
bemerckter Umſtänden, dieſes alles nicht zum Beweiß dienen kan.
§. 37) Bey welchen Umſtänden dann gegen den Hofrath Senckenberg nicht der geringſte Schat-
ten einer Præſumtion übrig bleibet, ſondern vielmehr derſelbe, weilen) alle zuläßige Zeugen vor ihn
auſſagen 2) die übrige alle aber ohnzuläßig ſind, annebſt 3) alle Vermuthungen, welche einige hirnloſe
Köpffe gegen Ihn faſſen wollen nach Anleitung (§. 16.) durch viel ſtärckere Gegenvermuthungen umge-
worffen werden, wegen der gantzen Anklage.
Secund. cap. cum oporteat. 19. X. de accuſ.
um ·ſo mehr ohnangetaſtet bleiben muß, als derſelbe wegen aller in dieſem Proceſs vorgefallener Nullitæten,
worunter die zu gehöriger Zeit unterlaſſene Captur und Tortur des Bredekaw nebſt vielen andern Umſtän-
den ein præjudicium irreparabile in ſich führen, deßen Caſſation mit höchſtem Fug verlangen darff;
O Cam. de 1555. P. 111. Tit. 34. §. 1.
§. 38) Ein Hoch-Edler Rath hat
[29.]
die quæſtionem Criminalem
Sec. l. f. C. de Ord. Judicior.
GONZALEZ ad L. 11. tit. 10. X. not. 13.
ſo geartet angeſehen, daß ohne derer vorläuffigen Berichtigung in der Sache nichts geſchehen könne. Da
nun durch alle überhäuffte Nullitæten, (an welchen man dem Hrn. Examinatori ordinari·o keinen Antheil
giebet) der ·Criminal Proceſs in eine ſolche Form gegoſſen worden, aus welchem derſelbe durch nichts zu
retten ſtehet, ·ſo will man denen, welche daran ſchuldig ſind, einſtweilen
den Art. 150. O. Crim.
zu überlegen geben.
§. 39) Zur Luſt will man hier ·annoch die gantze Geſtalt der Sache in einen Blick zuſammen
faßen; Ein Weibsbild, welches an allen Orten, wo ſie in Dienſten geſtanden, geſtohlen, (§. 3. 5. 6. und
ſonderlich dem Wein ſehr gefährlich iſt, (§. �. 5. 6.) welche aus einer ohnmäßigen Ambition allſchon den
vornehmſten unter ihren Hrn. beſchuldiget, als ob Er zu Ihr L·uſten gehabt (§. 3.) und einen Laquayen,
von welchem ſie glaubte, daß Er ſich großer bey Ihr genoſſener Gunſt-Bezeugungen gerühmet, durch
Banditen hat wollen umbringen laſſen (§. 9. 10) ſuchet 1746. lang vor Weynachten, da ſie eben eines
Diebſtahls von Ihrem letzten Hrn. überführ·et worden, (§. 6) gegen denſelben, obgleich von Ihm bekand
iſt, daß Er zu gewaltſamen Sachen gar nicht inclinire, und ſich noch niemahls in ſolchen Leibes-Nöthen
befunden, welche Ihn gezwungen, zu einem bucklichten Ungeheuer ſeine· Zuflucht zu nehmen, falſche
Zeugen zu beſtellen, als ob Ihr Hr. ſie mit Gewalt zu unkeuſchen Dingen gezwungen ·(§.7.) fängt darauf
an, mit ihres Hrn. Schreiber zu huhren (§. 8.) welcher von ged. ſeinem Herren als derſelbe es innen wird,
deßwegen etliche mahl weydlich ausgeputzt wird (§. 11.)
§ 40) Als dieſelbe im Februario ſich einfallen läſſet, Banditen zu Ihrer Rache zu brauchen, wird
ſie von ihrem Hrn der Obrigkeit denunciiret, von ſelbiger aber ohngeſtrafft gelaſſen (§. 9. 10.) und als ſie
Zeichen von Schwangerſchafft an ſich ſpühren laſſen, (12.) hierüber nebſt dem Schreiber aus dem Hauß
geiaget, ohne an Ihren Herrn die geringſte Forderung anzuſtellen, und lebet nachhero mit dem Schreiber
beſtändig in einem Hauß, und in dem vertraueſten Umgang ·(§. 12. 13.) läßet ſich aber er·ſtlich zu der Zeit,
da ſie wiſſen könnte, von wannenher ſie ſchwanger ſeye, nach eingehohltem vornehmen Rath wieder ein-
fallen, ihrem Hrn. aufzubürden, daß Er ſie im Januario mit Piſtolen zu unkeuſchen Wercken gezwungen
(§. 14. 15.) wird deswegen von Ihrem geweſenen Hrn. denunciiret, die Sache aber unter vornehmer
Protection durch allerhand Umgänge und Erbettelung falſcher Zeugnüße ins weite Feld geſpielet (§. 18.
19. 20. 21-26.) bis endlich man Nothgedrängt zu der Inhaffti·rung ſchreitet, und die Dirne nicht von
We·ynachten an, da ſie falſche Zeugen gegen Ihren Hrn. zu ſuborniren ſuchte, ſondern von der Zeit an,
da ſie der Obrigkeit von Ihrem Hrn. zur Straffe denunciiret worden, nemlich neun Monathe von Fe-
bruario an, niederkommet.
J. E. Senckenberg.
Nro. 2.
Gründliche in jure & facto a·tque ac·tis fundi·rte Refutation,
Des von Hrn. Hofrath Senckenberg ſub præſentato den 6. Nov. 1747.
übergebenen- und ſub 76. Actorum befindlichen ·ſo rubricirten
Status-Cauſæ.
Wodurch
F
21 ·Die Siegfriedin iſt Test·s Weihe incognita, deren honeſtas ·per art. 13. O. Cr. ·ernstlich müße erwiesen werden; Es hilf·t aber deren UNK···· um UNK weniger, da ſie nur dasjenige bezeuge gen ſolle, was gedachter Notariu· zu Oberrat gesagt haben ſoll, wovon jedoch mühte erwiesen werden, daß ·ich Jhm Solches zu Tagen aufgetragen, UNK···· aber wegen derer ·Protoc. Inquil. fol. 24. a. 72. a. ·bemer·kter Umſtänden, dieses alles nicht zum Beweiß dienen kan. 5·. 37) Bey welchen Umständen dann gegen den Hofrat· Senckenberg nicht der geringſte·Schat- ·ten einer Prælumtioo übrig bleibet, Sondern vielmehr derſelbe, weilen) alle zuläßige Zeugen vor ihn ·aussagen 2) die übrige alle aber ohnzuläßig ſind, angeb·t 3) alle Vermuthungen, welche einige hirnloſe ·Köpf·e gegen Jhn UNK··· wollen nach Anleitung UNK 16.) durch viel stär·kere Gegenvermuthunaen umgebe Wort·en werden, wegen der gan·zen Anklage. ·Secund. cap. cum oporteat. 19. X. de accuſ. ·um UNK mehr ohnangetaſtet bleiben muß, als derselbe wegen aller in diesem Proceſs vorgefallener Nullitæten, ·worunter die zu gehöriger Zeit unterlassene Na·tur und Tortur des E··deka· neben vielen andere UNK ·····den ein præjudicium irreparab·le in ſich führen, deßen Caſſation mit höchstem Fug Verlangen darff; ·O Cam. de 1555. P. 111. Tit. 34. §. 1. 5···38) Ein heche··le· Rath hat ·[29·] ·die quæſtionem originalem ·Sec. ·. f. C. de Ord. Judieior. ·GONMALEZ ad L. 11. tit. 10. X. not. 13. UNK geartet angeſehen, daß ohne derer vorläuf·igen Berichtigung in der Sache nichts geschehen könne. Da ·nun durch alle überhäuf·te Nullitæten, (an welchen man dem Hrn. Examina···· Ordinarien keinen Ant·eil ·giebet) der Natio·n·· Proceſs in eine Solche Form gegossen worden, aus welchem derselbe durch nichts zu ·retten ſtehet, UNK will man denen, welche daran schuldig ſind, einstweilen ·den Art. 150. O. Crim. ·zu überlegen geben. ·§. ʒ·) Zur Luſt will man hier dennoch die gan·ze Gestalt der Sache in einen Blick zusammen ·faßen; Ein Weibsbild, welches an allen Orten, wo ſie in Diensten aeſtanden, aeſtohlen, (·. 2. s. 6. und s·onderlich dem Wein ſehr gefährlich iſt, (·. 2.··.···) welche aus einer ohnmäßigen Ambition allſchon den ·vornehmsten unter ihren Hrn. bejchuldiget, als ob Er zu Jhr Leu·ten gehabt (·. 3.) und einen Laquayen, ·von weichem ſie glaubte, daß Er ſich großer bey Jhr genommener Eunſt-Bezeuaungen gerühmet, durch b·a·dete· hat wollen umbringen UNK··· (·. 9. 10)·ſuchet 1746. lang vor Weynachten, da ſie eben eines ·Diebstahls von ihrem letzten Hrn. überführtet worden, UNK 6) gegen denſelben, obgleich von Nhm Haken ··iſt, daß Er zu gewaltsamen Sachen gar nicht inclinire, und ſich noch niema·ls in Solchen Leibes-Nöthen ·befunden, welche Jhn gezwungen, zu einem buckligsten Ungeheuer ·eines Zuflucht zu nehmen, falsche ·Zeugen zu beſtellen, als ob Jhr Hr. ſie mit Gewalt zu unkeuschen Dingen gezwungen UNK 7.) fängt darauf ·an, mit ihres Hrn. Schreiber zu Hu·ren UNK 8.) welcher von ged. ·einem Herren als derselbe es innen wird, ·deßwegen etliche mahl weidlich ausgeputzt wird UNK 11.) ·§ 40) Als dieselbe im Februar·· ſich einfallen UNK···· Banditen zu ihrer Rache zu brauchen, wird ·ſie von ihrem Hrn der Obrigkeit denunciiret, von Selbiger aber ohngeſtrafft gelad·en UNK 9. 10.· und als ſie ·Zeichen von Schwangerschaf·t an ſich f·ühren UNK···· (12.) hierüber neben dem Schreiber aus dem Hauß ·geiaget, ohne an ihren Herrn die geringste Forderung anzuſtellen, und Leben nachher· mit dem Schreiber ·beständig in einem Hauß, und in dem vertrauerten Umgang / §. 12. 13.) läßet ſich aber ernstlich zu der Zeit, ·da ſie UNK··· könnte, von warnender ſie schwanger ſeye, nach eingeho·ltem vornehmen Rath wieder ein- ·fallen, ihrem Hrn. aufzubürden, daß Er ſie im Januar·· mit Pistolen zu unkeuschen we·cken gezwungen ·(·. 14. 15·) wird deswegen von ·hrem gewesenen Hrn. denunciiret, die Sache aber unter vornehmer ·Protektion durch allerhand umhänge und Erbitterung falscher Zeugnüße ins weite Feld gespiel·t (s. 18. ·19. 20. 21 26.) bis endlich man nachgedrängt zu der Inhaf·tierung ſchreitet, und die Dirne nicht von ·Weihnachten an, da ſie falsche Zeugen gegen ihren Hrn. zu ſuborniren ſuchte, Sondern von der Zeit an, ·da ſie der Obrigkeit von ihrem Hrn. zur Straffe denunciiret worden, nämlich neun Monat·e von be- ·bruario ·n, niederkommet. ·J. E. Senckenberg. ·Nro. 2. ·Gründliche in jure & facto ant·ue achtes fundierte Refutation, ·Des von Hrn. Hofrat· Senckenberg ſub præſentato den 6. Nov. 1747. ·übergebenen-·und ſub 76. f··orum befindlichen UNK rubricirten ·Status Cauſæ. ·Wodurch ·F